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GESCHÄFTS­BEREICH
SOZIALE SICHERUNG

Soziale Sicherung und Sozialpolitik – Unsere Position:

Die Arbeitgeber leisten den größten finanziellen Anteil an der Sozialversicherung ihrer Beschäftigten. Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen müssen sich Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auf die Absicherung für den Versicherungsfall konzentrieren. Die Sozialsysteme in Deutschland müssen zukunftsfest und generationengerecht gestaltet und ihre Finanzierung nachhaltig gesichert werden. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag muss auch in Zukunft unter 40 Prozentpunkten gehalten werden.

 

Sven Nobereit
Sozial- und Arbeitsmarktpolitik
0361 6759-160sven.nobereit@vwt.de
Elke Büttner
Sozial- und Arbeitsmarktpolitik
0361 6759-168elke.buettner@vwt.de
Neuigkeiten
Unser Service für Sie
Informationen über aktuelle Themen und Gesetzesvorhaben in der Sozialpolitik
Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Informationen zum Krankenstand in Thüringen
Unterstützung bei Problemen mit den Sozialversicherungsträgern
Vertretung Ihrer Interessen in Gremien des Landes und der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger sowie gegenüber der Politik
Der VWT ist vorschlagsberechtigte Stelle für die Sozialversicherungswahl.
Die Arbeitskreise "Soziale Sicherung" und "Arbeitssicherheit" befördern den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung untereinander. Wir informieren regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.

Sozialversicherung

Die Arbeitgeber leisten den größten finanziellen Anteil an der Sozialversicherung ihrer Beschäftigten. Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen müssen sich Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auf die Absicherung für den Versicherungsfall konzentrieren. Die Sozialsysteme in Deutschland müssen zukunftsfest und generationengerecht gestaltet und ihre Finanzierung nachhaltig gesichert werden. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag muss auch in Zukunft unter 40 Prozentpunkten gehalten werden.

 

Krankenversicherung

Für eine zukunftssichere Krankenversicherung sind nachhaltige Strukturreformen erforderlich. Diese müssen sowohl auf der Finanzierungsseite ansetzen, etwa durch einkommensunabhängige Gesundheitsprämien, als auch auf der Leistungsseite, zum Beispiel durch die Intensivierung des Wettbewerbs und die Konzentration des Aufgabenkatalogs auf eine Basissicherung. Das gesundheits- und kostenbewusste Verhalten der Versicherten erfährt durch Selbstbeteiligung den notwendigen Anreiz. Eine ergänzende kapitalgedeckte Risikovorsorge sichert zugleich die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung. Langfristiges Ziel muss es sein, die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten vollständig abzukoppeln, um der weiteren Verteuerung des Faktors Arbeit entgegenzuwirken.

November 2022: BDA legt Reformvorschläge für eine "Gesundheitsreform 2023" vor.


Pflegeversicherung 

Die Pflegeversicherung ist für den Faktor Arbeit systemfremd, weil sie - anders als etwa die Arbeitslosen-, Kranken- oder Rentenversicherung – nichts mit der Erwerbstätigkeit der Beschäftigten zu tun hat.  Gerade dieser Sozialversicherungszweig ist unmittelbar vom demografischen Wandel betroffen. Die Pflegeversicherung benötigt finanzierungs- und leistungsseitig grundlegende und nachhaltige Strukturreformen. Um die Finanzierbarkeit langfristig sichern zu können, ist der Aufbau einer ergänzenden kapitalgedeckten Risikovorsorge unverzichtbar. Diese entfaltet jedoch nur dann ihre Wirkung, wenn sie gleichzeitig Leistungsbausteine aus dem Umlagesystem ersetzt.

November 2022: BDA legt Reformvorschläge für eine "Pflegereform 2023" vor.

Seit 1. Juli 2023: Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Pflegeversicherung
Eltern mit mehreren Kindern werden zum 1. Juli 2023 in der Pflegeversicherung entlastet. Diese Änderung sieht das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vor. Beschäftigte mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat oder hätte. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

Nähere Informationen finden Sie in den FAQ der BDA (Stand: 1. August 2023).
=> Musterbrief zur Information an Ihre Beschäftigten
=> Muster Selbstauskunft des Arbeitnehmers zur Kinderzahl - mit Geburtsdatum
=> Muster Selbstauskunft des Arbeitnehmers zur Kinderzahl - ohne Geburtsdatum

GKV SV - Merkblatt zur Elterneigenschaft und zu den berücksichtigungsfähigen Kindern im Hinblick auf die Differenzierung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung nach der Kinderzahl zum 1. Juli 2023

BMG - FAQs


Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung wird auch in Zukunft ein wesentlicher Baustein der Altersversorgung sein. Um eine dauerhafte Finanzierbarkeit der Rentenversicherung sicherstellen zu können, hat der Gesetzgeber mit der langfristigen Senkung des Rentenniveaus und der Anhebung der Regelaltersgrenze bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre die richtigen Weichen gestellt. Richtig war auch der Einstieg in die staatlich geförderte private Alterszusatzvorsorge. Damit der Beitragssatz auch langfristig unter 20 Prozent gehalten werden kann, müssen weitere Maßnahmen folgen, zum Beispiel die konsequente Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln.

Info-Portal des GKV-Spitzenverbandes
Unterstützt Arbeitgeber bei Fragen rund um die Sozialversicherung
Zur Website →
Elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU)

Info-Portal der BDA

Zur Website →

eAU - Stand: 21. Februar 2023

Zu den BDA-FAQ →

Soziale Selbstverwaltung

Bei allen Versicherungsträgern gibt es Selbstverwaltungsorgane. Diese werden je zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten gebildet. Ihre Zusammensetzung wird durch die alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zur Sozialversicherung entschieden.

Für Thüringen schlägt der Verband der Wirtschaft Thüringens aus dem Kreis seiner Mitglieder und der mit ihm kooperierenden Verbände die Vertreter für diese Gremien vor. Auch damit unterscheiden sich die Arbeitgeberverbände von den Kammern, die keinen sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Auftrag haben.

Das Selbstverwaltungsprinzip ist von erheblicher Bedeutung damit der Rechtsstaat praktisch funktioniert und der soziale Frieden erhalten wird. Obwohl ihre Interessen naturgemäß in einem Spannungsverhältnis zueinanderstehen, wirken Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in den Organen der Selbstverwaltung zusammen an der sachgerechten Verwendung der Beitragsmittel bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern.

Arbeit und Gesundheit

Eine gute medizinische Versorgung der Versicherten liegt selbstverständlich auch im Interesse der Arbeitgeber. Zugleich gewinnt die Prävention weiter an Bedeutung. So kommt es idealerweise gar nicht erst zu bestimmten Erkrankungen. Gerade die mit veränderten Altersstrukturen einhergehenden Herausforderungen erfordern mehr vorbeugendes Handeln.

 

Arbeitsschutz/Unfallversicherung

Um die Unternehmen bei der Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Pflichten im Bereich Unfallverhütung und Arbeitsschutz zu unterstützen, muss der Vorschriftendschungel gelichtet werden. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist es kaum noch leistbar, die Fülle von Unfallverhütungsvorschriften, Gesetzen und Verordnungen zu überblicken und notwendige betriebliche Maßnahmen daraus abzuleiten. Insbesondere im Leistungsrecht bedarf es dringend einer Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Sozialversicherungszweig muss sich auf betriebsspezifische Risiken konzentrieren. Allgemeine Risiken, die ihren Ursprung in der persönlichen Lebensweise der Versicherten haben, müssen schärfer von Berufskrankheiten abgegrenzt werden.

Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung müssen die notwendige Flexibilität besitzen, um an die jeweiligen Gegebenheiten in den Unternehmen angepasst werden zu können. Nur so können die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeiter gewährleistet und gefördert sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens erhalten werden.

Der VWT ist ideeller Unterstützer des Thüringer Arbeitsschutzpreises "Johannes Bube".

 

Betriebliche Gesundheitsförderung

Zunächst die Versicherten selbst, durch gesundheitsbewusste Lebensführung sowie durch aktives Mitwirken an Krankenbehandlung und Rehabilitation, dazu beizutragen,, Krankheit und Behinderung  sowie deren Folgen zu vermeiden bzw. deren Folgen zu überwinden. Prävention geht alle an.  Im föderalen Gefüge sind die Bundesländer und die Kommunen vorrangig für Gesundheitsprävention zuständig. Dennoch braucht es das Engagement aller verantwortlichen Akteure.

Und so leisten etwa die Unternehmen mit gezielten Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung ihren Beitrag zur Gesunderhaltung der auch immer älter werdenden Beschäftigten. Klar ist aber: Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Das unterscheidet sie vom Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes.

Die Thüringer Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände machen sich in der Landesgesundheitskonferenz Thüringen für freiwillige betriebliche Gesundheitsförderung stark.

Der VWT ist zudem ideeller Unterstützer des DGAUM/BARMER-Projekts "Gesund arbeiten in Thüringen".

Der VWT schloss im Jahr 2017 eine Kooperationsvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen in Thüringen ab, um das neue Beratungsangebot gemäß Präventionsgesetz - die so genannten BGF-Koordinierungsstellen - bekannt zu machen. Weitere Mitgliedsverbände des VWT traten dieser Kooperation bei.

 

Weiterführende Informationen:

⇒ Betriebliche Gesundheitsförderung - Unternehmen engagiert und erfolgreich, BDA-Positionspapier, 11. Oktober 2021

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Der VWT ist Mitglied der Landesgesundheits­konferenz Thüringen
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Info-Portal zum Thema Betriebliche Gesundheitsförderung
Das Beratungsangebot richtet sich vor allem an kleine und mittlere Betriebe mit wenig Erfahrung im Bereich der BGF.
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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist neben der privaten Altersvorsorge ein wichtiger Baustein, um die Lücke zwischen dem bisherigen Einkommen und der gesetzlichen Rente zu schließen. Der Gesetzgeber hat für Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung formuliert und unterstützt dies steuerlich. Der Arbeitgeber bestimmt den geeigneten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung und entscheidet, in welchem Rahmen er zu deren Finanzierung beiträgt. Wir stellen zwei konkrete Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge vor:

 

Industrie-Pensions-Verein (IPV)

Der Industrie-Pensions-Verein wurde bereits 1925 gegründet und hat  in Deutschland eine lange Tradition. Er ist Partner des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA).

 

MetallRente

Gesamtmetall und IG Metall haben das überbetriebliche Versorgungswerk MetallRente ins Leben gerufen, um den Arbeitgebern einen kostengünstigen, verwaltungsarmen und bequemen Weg der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung zu stellen und auch den Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie und anderer Branchen attraktive zusätzliche Betriebsrentenleistungen zu bieten.

 

Arbeitskreise

Die Arbeitskreise befassen sich mit Themen der Sozialversicherung, der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit.

 

Arbeitskreis Soziale Sicherung

Der VWT trägt mit dem Arbeitskreis zur Vernetzung sowie zum Austausch von Informationen und Erfahrungen innerhalb der Arbeitgebergruppe bei.

Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit Themen der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie der sozialen Selbstverwaltung. Er tagt i.d.R. zweimal im Jahr und orientiert sich inhaltlich an aktuellen Entwicklungen.

Teilnehmer des Arbeitskreises können Vertreter aus den Mitgliedsverbänden des VWT und deren Mitgliedsunternehmen sein.

 

Arbeitskreis Arbeitssicherheit

Der Arbeitskreis greift aktuelle Themen aus dem Gebiet der Arbeitssicherheit auf. Der Arbeitsschutz unterliegt einem permanenten Entwicklungsprozess. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und zunehmend politische Einflüsse schlagen sich in den betreffenden Regelungen nieder. Dem damit verbundenen vermehrten Bedarf an Vernetzung sowie Austausch von Informationen und Erfahrungen innerhalb der Arbeitgebergruppe trägt der VWT mit dem Arbeitskreis Rechnung. Er tagt i.d.R. zweimal im Jahr. Teilnehmer des Arbeitskreises können Vertreter aus den Mitgliedsverbänden des VWT und deren Mitgliedsunternehmen sein.

VWT

Lossiusstraße 1
99094 Erfurt

Kontakt

E-Mail: info@vwt.de
Tel.: 0361 6759-0
Fax: 0361 6759-222

Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr

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