"Die Verlängerung des Lockdowns bis zum 15. März 2021 durch die Thüringer Landesregierung kommt sehr überraschend. Das bedeutet für die Wirtschaft eine Verlängerung des Lockdowns um eine Woche. Die Begründung der Thüringer Landesregierung, dass das Gesundheitsministerium und der Landtag längere Vorlaufzeiten benötigen, um die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin umzusetzen, ist im Hinblick auf die Auswirkung einer einwöchigen Verlängerung eines Lockdowns auf die einzelnen Betriebe unverhältnismäßig. Man kann einen Eingriff in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern, Einzelhändlern und Gastronomen nicht damit begründen, dass man eine längere Vorlaufzeit von Maßnahmen braucht, zumal andere Bundesländer diese auch nicht benötigen", sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth.
Vielmehr brauche die Wirtschaft längere Vorlaufzeiten, so Fauth weiter. Viele Geschäfte und Restaurants brauchen Tage, wenn nicht Wochen, sich sowohl auf Öffnungs- wie auf Schließungsmaßnahmen vorzubereiten. Es sei für die Wirtschaft essentiell, bei allen Öffnungs- und Schließungsmaßnahmen frühzeitig eingebunden zu werden.
Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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