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VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth zur geplanten 2G-Regel in Thüringen und der 3G-Regel in Betrieben

"Die pandemische Lage in Thüringen ist dramatisch. Geschlossenes und einheitliches politisches Handeln ist überfällig. Auch diesmal war die Politik auf diese Situation nicht vorbereitet. Die geplante 3G-Regel am Arbeitsplatz wirft viele Fragen für die Entscheidungsträger in den Betrieben auf. Zunächst brauchen die Arbeitgeber ein Auskunftsrecht über den Impfstatus von Beschäftigten, um im Betriebsablauf weiter für zielgenauen effektiven Infektionsschutz sorgen zu können. Darüber hinaus entstehen viele Folgefragen: Wie und wann werden die Tests gemacht? Welche Tests sind erlaubt? Und wer bezahlt die zusätzlichen Tests, die über die bisherigen zwei wöchentlichen Tests hinausgehen, die die Arbeitgeber jetzt schon zahlen? Es kann nicht sein, dass diese Kosten auch noch von den Arbeitgebern getragen werden. Logistischer Aufwand und Kosten bei der Umsetzung der geplanten Regel müssen realistisch bleiben. Gerade für die vielen kleinen Thüringer Betriebe sind die Herausforderungen, die mit der Pandemie verbunden sind jetzt schon groß. Bekanntermaßen war und ist das Pandemiegeschehen in den Betrieben zum Glück immer noch gering. Wir brauchen klare rechtssichere Regeln, die gegebenenfalls auch Klagen standhalten. Im Zentrum aller Vorhaben steht der Schutz der Beschäftigten und die Gewährleistung der betrieblichen Abläufe. Diese Fragen muss die Politik beantworten", sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth.

"Mit Blick auf die 2G-Regel in Thüringen sehen wir ein Problem für Beschäftigte in der Baubranche, wie etwa Monteure und Montage-Mitarbeiter, die eine Übernachtungsmöglichkeit am Einsatzort benötigen. Hier muss es wie in der Gastronomie auch möglich sein, mit einem negativen Test der Beschäftigung nachzugehen. Hier brauchen wir Lösungen", so Fauth weiter.

 

Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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