Beratung – Information – Interessenvertretung – Erfahrungsaustausch in arbeits- und sozialrechtlichen Grundsatzfragen. Bei der täglichen Arbeit für Ihre Mitgliedsunternehmen müssen eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen beachtet, arbeitsgerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden.
Das deutsche Arbeitsrecht ist nach wie vor häufig widersprüchlich, aber auch unübersichtlich - sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte. Entscheidungen der nationalen Arbeitsgerichte werden immer mehr durch das europäische Arbeitsrecht und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geprägt.
Unter diesen Voraussetzungen ist eine professionelle Unterstützung für unsere Mitgliedsverbände unerlässlich.
Wir informieren mit unseren Rundschreiben über alle wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Grundsatzfragen auf nationaler und europäischer Ebene.
Insbesondere der Einfluss der Rechtsprechung auf die Arbeitsrechtsbeziehungen, auch der europäischen, macht die aktive Information und Unterstützung unerlässlich.
Unsere Rundschreiben können Sie als registrierte Mitglieder unter Mitglieder/Mitgliederinformationen abrufen.
Für unsere Mitgliedsverbände beteiligen wir uns aktiv in Gesetzgebungsverfahren und nehmen vor dem Erlass neuer Gesetze und Verordnungen im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen Stellung.
Bis heute können die Arbeitgeber nicht auf ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zurückgreifen, so dass zu den wesentlichen Aufgaben des VWT die arbeits- und sozialrechtliche Betreuung der Mitgliedsverbände gehört. Das erfolgt durch Information und Beratung, bspw. mit themenspezifischen Merkblättern
Merkblätter und weitere Publikationen können Sie im unteren Bereich dieser Seite einsehen.
Dem VWT als überfachliche sozialpolitische Landesvereinigung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Landesvertretung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) wird vor allem durch die Arbeit in Arbeits- und Besprechungskreisen, Ausschüssen und Seminaren ein verbands- und branchenübergreifender Erfahrungsaustausch ermöglicht. Damit ist ein einheitliches Vorgehen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene im Sinne unserer Mitgliedsverbände gewährleistet.
Mit ihrer Sachkunde lösen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Konflikte und fällen Urteile "im Namen des Volkes". Ihre Erfahrungen und Kenntnisse aus dem Arbeitsleben sind für die Berufsrichter unverzichtbar, ohne die eine lebens- und praxisnahe Rechtsprechung nicht möglich wäre. Die ehrenamtliche Richtertätigkeit bringt ferner viel Interessantes und Wissenswertes für die eigene berufliche Arbeit mit sich.
Der Verband der Wirtschaft Thüringens schlägt interessierte Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter für die Berufung zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bei den Thüringer Arbeitsgerichten und den Thüringer Sozialgerichten vor. Darüber hinaus können ausgewählte Führungspersönlichkeiten an das Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht berufen werden.
Weitere Informationen über das Ehrenamt finden Sie hier.
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie Merkblätter zu verschiedenen Themen des Arbeits- und Sozialrechts sowie des Tarifrechts. Die Merkblätter werden regelmäßig um weitere Themen ergänzt und bei Bedarf aktualisiert, sie stehen nur den Mitgliedern zur Verfügung.
Sollten sich noch weitergehende Fragen dazu ergeben, stehen Ihnen die Juristen des Verbandes für Rücksprachen zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie im Inhaltsverzeichnis und im Stichwortverzeichnis.
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