Die Thüringer Arbeitgeber setzen sich für eine konsequente Steuerung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit, für Transparenz bei der Leistungsgewährung und die Umsetzung des Grundsatzes "Fördern und Fordern" ein. Um den Bedarf an Fachkräften zu decken, gilt es, alle Potenziale auszuschöpfen. Eine Ausweitung der Leistungen in der Arbeitslosenversicherung lehnen wir ab.
Kampagne der Landesregierung "Ein Thüringen für Alle"
Initiative des Landesintegrationsbeirats unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen mit Unterstützung der Thüringer Initiative Willkommenskultur (TIWK) - Der VWT unterstützt diese Kampagne.
Deine Ausbildung in Thüringen - Eine Initiative der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung
Die Weiterbildungsagentur für Thüringen fasst die bestehenden Angebote verschiedener Bildungsträger zusammen und möchte Lotse sein für alle Menschen, die in ihre Weiterbildung investieren möchten - ebenso wie für die Unternehmen, die ihre Beschäftigten weiter qualifizieren wollen.
Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung – Das Welcome Center!
Ukraine-Krieg:
Die Arbeitgeber stehen bereit, Geflüchtete aus der Ukraine unbürokratisch und zügig in Beschäftigung aufzunehmen. Im Kontext der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen aus der Ukraine hat die BDA ein Papier mit wichtigen Informationen und Botschaften zu den Themen Anerkennung, Kompetenzerfassung und Validierung erstellt. Hierbei werden unbürokratische Wege in Beschäftigung für Geflüchtete aus der Ukraine aufgezeigt.
Mit Blick auf den demografischen Wandel und der sich veränderten Arbeitswelt müssen Fachkräfteengpässe vermieden und qualifizierter Nachwuchs gesichert werden.
Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer hat in den vergangenen Jahren eine erfreuliche Entwicklung genommen. Die von der Politik auf den Weg gebrachten Reformen zur flexiblen Gestaltung des Rentenübergangs bietet Chancen für eine Weiterbeschäftigung erfahrener Fachkräfte über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus. Mit ihrer demografiefesten Personalpolitik tragen viele Unternehmen bereits heute zu einer verstärkten Beschäftigung älterer Arbeitnehmer bei.
Der VWT macht sich stark für geeignete Maßnahmen, um die durch die demografische Entwicklung und Abwanderung von jungen Menschen in den Nachwendejahren entstandene Lücke zu schließen. Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt aus Mittelnder Arbeitslosenversicherung die Weiterbildung von Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder sich anderweitig durch Strukturwandel verändern oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.
ine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe ist die Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt. Hierbei helfen die erforderlichen finanziellen Mittel im Bereich der beruflichen Rehabilitation, die wirksam und zielgerichtet zum Einsatz kommen müssen. Um die Erwerbstätigkeit dieser Zielgruppe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu verbessern, werden "Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben" erbracht. Arbeitgeber erhalten zudem Unterstützung in Form von Eingliederungszuschüssen, um Arbeitnehmern mit gesundheitlichen Einschränkungen einen möglichst dauerhaften Arbeitsplatz zu bieten. Weiter gibt es Unterstützung bei der Wiedereingliederung an einem geeigneten Arbeitsplatz.
Inklusion gelingt! bietet Arbeitgebern einen Einstieg in das Thema und wichtige Informationen zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Auch Zuwanderung sichert Wachstum und Wohlstand in Deutschland langfristig. Zugleich spricht es für unseren wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftlichen Fortschritt, wenn wir das Ziel von Zuwanderung sind. Neben der dringend notwendigen besseren Umsetzung der Regelungen zur arbeitsplatzorientierten Zuwanderung bestehen weitere Verbesserungsmöglichkeiten des Zuwanderungsrechts – insbesondere im Bereich der Potenzialzuwanderung, bei der allein die Kenntnisse und Fähigkeiten der Menschen entscheidend sind. Es gilt, zwischen Arbeitsmigration, Asylsuche und Flucht zu unterscheiden. Gleichwohl bieten alle drei Gruppen die Chance, existierende Fachkräftelücken zu schließen. Ein zügiger Spracherwerb und eine frühzeitige Ausbildung bieten insbesondere Flüchtlingen und anerkannten Asylbewerbern gute Chancen auf Integration und eine selbstbestimmte Zukunft. Umsetzungsprobleme bei der geregelten Zuwanderung von Fachkräften müssen schnellstmöglich gelöst werden.
Die Thüringer Arbeitgeber setzen sich für ein weltoffenes und vorurteilsfreies Klima des Zusammenlebens im Freistaat ein.
Die Broschüre "Auf einen Blick: Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte", BDA/Gesamtmetall, soll Unternehmen bei der Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten unterstützen.
FAQ zur praktischen Umsetzung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Stand: 21. Juni 2024), BDA
Publikation: "Herausforderungen gemeinsam schultern – Wie die Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchenden gelingen kann", BA/BDA/BDI
Die Thüringer Arbeitgebervertreter engagieren sich in den Verwaltungsausschüssen der Agentur für Arbeit und den Beiräten der Jobcenter.
Der VWT ist für die Arbeitgeberseite die gemäß § 379 SGB III vorschlagsberechtigte Stelle für die Benennung der Mitglieder in den Verwaltungsausschüssen der Thüringer Agenturen für Arbeit (Erfurt, Gotha, Nordhausen, Suhl, Jena und Altenburg-Gera). Durch enge Abstimmung mit seinen Mitgliedsverbänden gewährleistet der VWT die Branchenvielfalt in den Gremien. Die Mitglieder der Verwaltungsausschüsse haben unmittelbaren, gestaltenden Einfluss auf das Wirken der Arbeitsverwaltung. Gemeinsam mit den Vertretern der Arbeitnehmer und der öffentlichen Körperschaften bringen die Arbeitgeber ihr Wissen und ihre Erfahrungen ein, um gemeinsam eine positive Entwicklung des regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarktes voranzutreiben. Besonderes Augenmerk gilt dem effizienten Einsatz der arbeitsmarktlichen Instrumente.
Die Verwaltungsausschüsse beraten die Geschäftsführung der Arbeitsagenturen bei der jährlichen Zielplanung, überwachen den Steuerungsprozess und die Zielerreichung der Agentur. Von der Geschäftsführung wiederum werden sie über die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele und über notwendige Maßnahmen informiert. Ferner werden in den Sitzungen Informationen über Effektivität und Nachhaltigkeit des arbeitsmarktlichen Instrumenteneinsatzes sowie über Problematiken in der jeweiligen Region ausgetauscht.
Auch im Bereich der SGB II-Leistungen ("Hartz IV") bringt sich der VWT mit seinen Mitgliedsverbänden und deren Unternehmen ein. Für die eingerichteten örtlichen Beiräte der Thüringer Jobcenter benennt der VWT daher Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter aus den Regionen. Ziel ist auch hier die Mitgestaltung der Arbeitsmarktpolitik, die konsequente Ausrichtung auf wirtschaftliche und wirkungsvolle Mittelverwendung und eine kritische Auseinandersetzung mit den bestehenden Instrumenten, z. B. mit öffentlich geförderter Beschäftigung.
Die aktuellen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Digitalisierung, der Sicherung des Fachkräftebedarfs und der für Thüringen sinkenden Förderquote im Rahmen der EU-Strukturfonds verlangen auch von den Arbeitgebern immer neue Antworten.
Der Arbeitskreis versteht sich als Plattform, um über aktuelle Entwicklungen zu informieren, Erfahrungen auszutauschen und mit Behörden und Akteuren ins Gespräch zu kommen. Er tagt zweimal im Jahr. Im Arbeitskreis wirken Vertreterinnen und Vertreter aus den Mitgliedsverbänden des VWT und deren Mitgliedsunternehmen mit.
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