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Verbandsmitteilungen

Interviewstudie der BAuA zur Tätigkeit von Betriebsärzten im Unternehmen

Unternehmen für Interviewstudie der BAuA zur Tätigkeit von Betriebsärzten und Betriebsärztinnen im Unternehmen gesucht

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sucht für eine Interviewstudie zur Tätigkeit von Betriebsärztinnen und -ärzten im Unternehmen nach Unternehmen aller Betriebsgrößenklassen.

Diese Teilstudie findet im Rahmen eines BAuA-Projekts zur ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge statt. Ziel des Projekts ist es, zu ermitteln, ob der mit der Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 2019 hervorgehobene ganzheitliche Ansatz der Vorsorge in den Betrieben bekannt ist sowie angeboten, umgesetzt und angenommen wird. Die neue Arbeitsmedizinische Regel 3.3 aus dem Jahre 2022 konkretisiert die Anforderungen aus der ArbMedVV.

Wichtig wäre, dass die Unternehmensvertreterinnen und -vertreter über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge und weiteren betriebsärztlichen Tätigkeiten verfügen, die über die Aufgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes hinausgehen (z.B. Eignungsuntersuchungen, Gesundheits-Check-ups).

Pro Interview (Video-Call via WebEx oder in Präsenz) werden ca. 60 Minuten veranschlagt. Die Interviews können ab sofort starten.

Themen der Befragung sollen u.a. sein:

  • Aussagen zu betrieblichen Rahmenbedingungen für die arbeitsmedizinische Betreuung,
  • Aussagen zur rechtlichen Stellung der Betriebsärzte und rechtlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit,
  • Aussagen zu Inhalten der individuellen Beratung der Beschäftigten durch Betriebsärzte z.B. im Rahmen der Vorsorge,
  • Aussagen zu Tätigkeitsfeldern der Betriebsärzte in den Bereichen Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagement,
  • Aussagen zu Tätigkeitsfeldern von Betriebsärzten in Bezug auf kollektive Beratung, Information und Unterweisung von Beschäftigten,
  • Aussagen zur Beratung durch Betriebsärzte zur generellen Weiterentwicklung des Gesundheitsschutzes im Betrieb,
  • Aussagen zu Tätigkeitsfeldern von Betriebsärzten, die nicht über das Arbeitssicherheitsgesetz definiert sind (z.B. Eignungsuntersuchungen, Check-ups),
  • Bewertung der betriebsärztlichen Tätigkeit/Beratung durch die Unternehmen

Für Interessensbekundungen und Fragen zur Studie stehen Ihnen folgende Ansprechpartner bei der BAuA gern zur Verfügung:

Dr. med. Falk Liebers, Telefon: 030 51548 - 4427
Dr. med. Solveig Aupers, Telefon: 030 51548 - 4409
E-Mail: F2522@baua.bund.de

Weitergehende Informationen zur Interviewstudie und zum Projekt finden Sie hier.

Boxbild: Tumisu|Pixabay

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