Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Corona-Bundesnotbremse vom 30. November 2021 erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger:
Berlin, 30. November 2021. "Die heute verkündete Entscheidung, mit der das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Bundesnotbremse gebilligt hat, ist nachvollziehbar. Zu einem Zeitpunkt zu dem es nicht genügend Impfstoff gab, waren einheitliche Regelungen für das gesamte Bundesgebiet vertretbar.
Diese Situation hat sich verändert. Zwar ist die Bedrohungslage durch das Corona-Virus nicht geringer geworden, mit dem Impfen besteht jedoch die Möglichkeit, die Auswirkungen von Infektionen mit dem Corona-Virus deutlich abzumildern.
Ein möglicherweise bundesweiter umfassender Lockdown des Wirtschaftslebens wäre unangemessen und würde weitere schwere Schäden in der Volkswirtschaft verursachen. Es stünde außerdem in keinem Verhältnis zu den zum jetzigen Zeitpunkt erreichbaren Zielen. Sinnvoll können weiterhin regionale Einzelmaßnahmen sein, die der Situation vor Ort angemessen sind. Vor allem aber gilt es, die Pandemie durch Impfen, Impfen, Impfen und Boostern einzudämmen.
Impfen ist das Gebot der Stunde. Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere. Die Bereitschaft zum Impfen muss zunehmen und gestärkt werden. Impfen und Boostern sind die entscheidenden Schritte, diesen Winter zu überstehen."
Quelle: BDA
Lossiusstraße 1
99094 Erfurt
E-Mail: info@vwt.de
Tel.: 0361 6759-0
Fax: 0361 6759-222
Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr