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Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft zur aktuellen Forderung des Bundeskanzlers

Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft: „Eingriffsversuche von Bundeskanzler Scholz in die Mindestlohnfindung sind unerträglich und kontraproduktiv“

Zur aktuellen Forderung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Schritten auf 14 und dann auf 15 Euro brutto/h sagt Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft: „Die ständigen Rufe von SPD, Grünen, Linkspartei nach weiteren starken Steigerungen des gesetzlichen Mindestlohns gehen an der mindestlohngesetzlichen und vielfach marktseitigen Realität vorbei. Das maßgeblich von der SPD initiierte Mindestlohngesetz sieht die Festlegung des Mindestlohns gemäß des jeweiligen Beschlusses der aus Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und unabhängigen Experten bestehenden Mindestlohnkommission vor. Diese arbeitet nach klaren Regeln und orientiert sich an der zurückliegenden Gesamt-Tarifentwicklung. Der 2023 getroffene Beschluss der Mindestlohnkommission, den der SPD-Bundesarbeitsminister mit dem aktuellen Mindestlohngesetz für 2024 und 2025 umgesetzt hat, regelt das Thema abschließend. Wenn Bundeskanzler Scholz etwas anderes will, müsste er versuchen, mit parlamentarischer Mehrheit das Mindestlohngesetz inhaltlich zu ändern. So aber schadet der jetzige Versuch, das Thema Mindestlohn zu Europa-, Kommunal- und Landtagswahlkampfzwecken zu benutzen, obwohl es bestenfalls ein Thema für den Bundestagswahlkampf 2025 wäre, der Sozialpartnerschaft und diskreditiert die Mindestlohnkommission. In Zeiten fehlenden Wachstums verunsichert das die Unternehmen weiter und sendet katastrophale wirtschaftspolitische Signale.“

 

Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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