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Verbandsmitteilungen

Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung

Sonderprogramm "Inklusive Arbeitswelt Thüringen" – Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung

Die Thüringer Landesregierung legt ein neues Sonderprogramm zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung auf. Damit sollen gezielt Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Jugendliche und Erwachsene auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Höhe von 10 Millionen Euro.

Das Sonderprogramm richtet sich sowohl an reguläre Arbeitgeber als auch an Inklusionsbetriebe im Sinne des § 215 SGB IX und beinhaltet folgende Eckpunkte:

Zielgruppen:

Arbeitsuchende Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen.

Fördergegenstand:

Arbeitgeber erhalten Prämien für die Schaffung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen.

Besonders gefördert werden Beschäftigungen für:

  • Übergängerinnen und Übergänger aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder von sog. "anderen Leistungsanbietern" (§ 60 SGB IX),
  • Menschen mit psychischen Behinderungen sowie
  • Menschen mit Schwerbehinderung mit einer Erwerbsbiografie geprägt durch Langzeitarbeitslosigkeit.

Daneben gibt es zusätzlich Mobilitätszuschüsse (Übernahme von Fahrtkosten, wenn kein ÖPNV zur Verfügung steht) sowie Zuschüsse für energetische Sanierung oder IT-Infrastruktur-Erneuerung für Inklusionsbetriebe.

Laufzeit:

Das Programm ist am 1. Juli 2025 gestartet und läuft zunächst über fünf Jahre.
Eine Verlängerung ist bei positiver Resonanz möglich.

Das Integrationsamt Suhl übernimmt die Programmabwicklung.

Antragsformulare sind auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes erhältlich.

Box-Bild: Stockfotos MG|AdobeStock

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99094 Erfurt

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