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Verbandsmitteilungen

Energiekostenzuschuss für besonders betroffene Unternehmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Verfahren für befristeten Energiekostenzuschuss für besonders betroffene Unternehmen gestartet.

Damit können seit 15. Juli 2022 Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.

Förderanträge sind bis zum 31. August 2022 zu stellen.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des BAFA.

 

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