Ende der ersten Übergangsregelung zum 31.12.2026
Die Papierrechnung spielt immer weniger eine Rolle im Geschäftsleben. Aufgrund der Einführung der obligatorischen E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 im Business-to-Business (B2B) Bereich haben bereits viele Unternehmen diese Art der Rechnungsübermittlung in ihren Unternehmen etabliert, und der Kunde erhält Rechnungsdokumente in elektronischer Form als X-Rechnung oder im ZUGFeRD-Format.
Die durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 eingeführte E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 war mit zwei Übergangsregelungen ausgestattet, die es allen Unternehmen grundsätzlich ermöglichte, ihre bisherige Praxis bei der Rechnungserstellung (z.B. in Papierform oder als Standard-PDF) beizubehalten. Von diesen Übergangsregelungen läuft zum 31. Dezember 2026 die erste aus.
Ab 1. Januar 2027 dürfen nur noch solche Unternehmen auf die Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich bis zum 31.12.2027 absehen, deren Gesamtumsatz in 2026 nicht mehr als 800.000 Euro betrug.
Der Steuerberaterverband Thüringen e.V. begleitet die verpflichtende Einführung der E-Rechnung für Unternehmen praxisnah mit diesem Online-Seminar.
Das Online-Seminar stellt die seit dem 01.01.2025 bzw. nun ab 01.01.2027 geltenden Regelungen dar. Es beantwortet dabei praxisbezogene Fragen aus Sicht des Unternehmens, seiner Mitarbeiter/-innen und der Steuerberatungskanzlei. Mit der Teilnahme an diesem Seminar sind Sie in der Lage, zu prüfen, welche Schritte zum 1. Januar 2027 intern umgesetzt werden müssen, um die gesetzlichen Vorgaben im B2B-Bereich nach Auslauf der ersten Übergangsregelung zu erfüllen.
Informationen & Anmeldung:
Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Webseite des Steuerberaterverbandes Thüringen.
Quelle: Steuerberaterverband Thüringen e. V.
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99094 Erfurt
E-Mail: info@vwt.de
Tel.: 0361 6759-0
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Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
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