Am 4. August 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass ab sofort die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wieder besteht.
Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Dabei müssen sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.
Zudem kann eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Diese Regelung gilt befristet bis zum 30. November 2022.
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