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Verbandsmitteilungen

Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns

Am 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission auf der Grundlage eines Vermittlungsvorschlags der Vorsitzenden Christiane Schönefeld einstimmig einen Beschluss über die Erhöhung des Mindestlohns gefasst. Danach soll der Mindestlohn in zwei Stufen angepasst werden:

  • zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und
  • zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro

jeweils brutto je Zeitstunde.

Der Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 Euro.

Im Rahmen einer Gesamtabwägung haben die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der Kommission unterschiedliche Faktoren geprüft und sich hierbei an sachlichen Grundlagen und aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes orientiert. Neben der derzeitigen wirtschaftlichen Situation wurden auch die erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt und der Konjunktur berücksichtigt.

Der Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden hat beiden Seiten einen Kompromiss abverlangt. Erschwerend kamen politische Einmischungsversuche und die in der Öffentlichkeit geäußerten Erwartungen hinzu.

Die jetzt beschlossene schrittweise Erhöhung des Mindestlohns stellt für verschiedene Branchen und insbesondere zahlreiche mittelständische Unternehmen eine Herausforderung dar.  Sie trägt jedoch zur Tragbarkeit und Planungssicherheit für die Tarifvertragsparteien und Betriebe bei.

Den Beschluss vom 27. Juni 2025 finden Sie auf der Internetseite der Mindestlohnkommission.

Box-Bild: S. Engels|AdobeStock

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