VWT-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz: „Es ist höchste Zeit, dass das Gesetz überarbeitet wird“
VWT unterstützt das Schreiben der IHK zur ergebnisoffenen Prüfung des Gesetzes an den Thüringer Bildungsminister
„Um es gleich vorweg zu nehmen: Betriebliche Weiterbildung ist in den Thüringer Firmen fest integriert und wird den aktuellen Anforderungen der betrieblichen Erfordernisse ständig angepasst. Wir unterstützen das Schreiben der IHK zur ergebnisoffenen Prüfung des Bildungsfreistellungsgesetzes ausdrücklich. Angesichts von immer größer werdenden Personalengpässen belastet das 2016 eingeführte Gesetz betriebliche Abläufe durch Freistellungen zusätzlich. Freizeitorientierte Fortbildungen gehören – wie der Name schon sagt – in die Freizeit. Dazu gehören Yoga-Kurse ebenso wie Kunstreisen. Wir erwarten, dass sich der Freistellungsbeirat der betrieblichen Realität stellt und das Bildungsfreistellungsgesetz auf den Prüfstand stellt“, sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft.
Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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