Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 das Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen - siehe Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums.
Mit dem Gesetz soll der Bundeshaushalt insbesondere durch folgende Maßnahmen entlastet werden:
Am 1. Januar 2024 sollen die Kürzungen in Kraft treten; die Aufgabenverlagerung zu den Arbeitsagenturen hingegen am 1. Januar 2025.
Box-Bild: Bru-nO/Pixabay
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