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Kurzarbeitergeld: Auslaufen der Sonderregelungen

Am 30. Juni 2023 laufen die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang zur Kurzarbeit aus. Damit gelten ab Juli 2023 wieder folgende Regelungen - wie vor der Corona-Pandemie:

  • Drittelerfordernis der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten,
  • grundsätzliche Pflicht zur Einbringung von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit,
  • keine Gewährung von Kurzarbeitergeld an Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihre FAQ-Kurzarbeit entsprechend aktualisiert.

Quelle: BDA
Box-Bild: MQ-Illustrations/StockAdobe

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