Das Bundesgesundheitsministerium hat - wie erwartet - den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2023 bei 1,6 % festgelegt und bekanntgegeben (s. Bundesanzeiger vom 31. Oktober 2022 - BAnz AT 31.10.2022 B5).
Die Erhöhung in diesem Umfang wurde von der Bundesregierung im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes in den letzten Monaten anvisiert. Somit steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2022. Die Höhe des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest.
Grundlegende Reformen im Gesundheitsbereich können nicht länger aufgeschoben werden. Das macht der Beitragsanstieg erneut deutlich. Die BDA setzt sich weiterhin aktiv für durchgreifende, nachhaltige und kostensenkende Strukturreformen in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Quelle: BDA
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