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Verbandsmitteilungen

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

In der heutigen Sondersitzung hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Bürgergeld-Gesetz nicht zugestimmt. Die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen wurde nicht erreicht.

Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine Einigung mit dem Bundesrat zu erzielen. Die Bundesregierung hat bereits die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen.

Sollte es zu einer Einigung kommen, müssen Bundestag und Bundesrat den geänderten Gesetzentwurf erneut beschließen.

Die nächste Sitzungswoche im Bundestag ist vom 21. bis 25. November 2022. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrates findet am 25. November 2022 statt.

Sollte eine Einigung erst im Dezember oder später erfolgen, kann das Bürgergeld nicht mehr zum 1. Januar 2023 umgesetzt werden, da der Bundesagentur für Arbeit die notwendige Vorlaufzeit fehlt.

Quelle: BDA

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