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VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth zum geplanten gesetzlichen Anspruch auf Home-Office

Zum erneuten Vorhaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nach einer gesetzlichen Regelung zum Anspruch auf Home-Office sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth: "Bereits abgewählte Forderungen in Zeiten der Corona-Krise wieder hervorzuholen, ist unpassend. Denn es gilt weiterhin, dass ein flächendeckendes Arbeiten von zu Hause in der Praxis nicht durchsetzbar ist. Es ist im Interesse von Arbeitgebern und Beschäftigten, mobiles Arbeiten dort einzusetzen, wo es möglich und sinnvoll ist. Unabhängig von technischen Möglichkeiten muss es der unternehmerischen Entscheidung vorbehalten sein, wo Beschäftigte ihre Arbeitsleistung erbringen. Gerade in der Corona-Krise wird doch deutlich, dass weder Autos im heimischen Wohnzimmer montiert, noch die Tätigkeiten einer Krankenschwester oder eines Altenpflegers von zu Hause erbracht werden können. Und gerade jetzt macht die Realität deutlich, dass Home-Office dort funktioniert, wo es möglich und sinnvoll ist. Dazu braucht es kein zusätzliches Gesetz. Bürokratie sollte eher ab- statt aufgebaut werden."

Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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